Runderlass des Bundesbauministeriums zur Prüfung des BIM Einsatzes aller zivilen Baumaßnahmen über 5 Mio. Euro Einzelbaukosten
Der Erlass des Bundesbauministeriums (BMUB) vom 16. Januar 2017 fand in BIM-Kreisen sehr große Beachtung, war er doch ein erstes, sehr deutliches Bekenntnis zur Nutzung von BIM bei zivilen Bauaufgaben des Bundes ab 5,0 Mio. Euro brutto. In diesen Erlass wurde eine Art „Verbindlichkeit“ zur Nutzung von BIM hineininterpretiert, die jedoch der Absicht des Ministerium nicht entsprochen hat, wie jetzt durch eine Mitteilung des BMUB erläutert wurde. Die Mitteilung des Ministeriumssprechers lautet wie folgt:
“…. Das Bundesbauministerium hat sich mit diesem Erlass an die 16 Bauverwaltungen gewandt und diese gebeten, bei neuen zivilen Baumaßnahmen über 5 Mio. Euro Einzelbaukosten ab sofort den Nutzer bei dessen Planung dahingehend zu beraten, ob für ihn eine digitale Unterstützung (BIM) von Konzepterstellung, Planung, Durchführung und anschließenden Betrieb sachdienlich sein könnte (Pflichtberatungsgegenstand). Es wird also (………) in dem Erlass nicht vorgeschrieben, BIM bei jeder Baumaßnahme einzusetzen: Es ist nicht so, dass künftig alle investiven zivilen Bundesbauvorhaben über 5 Mio. Euro mit BIM geplant werden müssen. Es soll zunächst nur eine Prüfung der „BIM-Geeignetheit“ vorgenommen und mit den jeweiligen Maßnahmenträgern/Nutzern abgeklärt werden, ob sie zur Übernahme von möglichen Mehrkosten bereit sind, die je nach auftraggeberseitigen BIM-Anforderungen im Einzelfall verschieden sein können. Die dadurch evtl. entstehenden Honorarmehrkosten wären im Regelfall nicht durch die Grundleistungsbilder der HOAI abgedeckt.
Zusätzlich haben wir die Bauverwaltungen aufgefordert, für ihre eigenen Planungs- und Bauprozesse regelmäßig zu prüfen, ob BIM bei neuen zivilen Baumaßnahmen über 5 Mo. Euro für einen Einsatz geeignet wäre. …….“
Kommentar: Schon allein die „Prüfung der BIM-Geeignetheit“ müsste bei fast allen Bauprojekten der öffentlichen Hand ergeben, dass verläßliche Kosten und Termine, eine bessere Kommunikation im Projektteam und die Reduktion von (Planungs-)Risiken ausreichends Gründe sein müssten, die Methodik BIM einzusetzen. Noch muss viel für ein durchgängiges Wissen um die Möglichkeiten und Inhalte von BIM getan werden. Aber das Signal, das dieser Erlaß aus der Bundesebene gesetzt hat, ist sehr zu begrüßen!
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